Rechtsprechung
   VGH Hessen, 08.06.1994 - 8 UE 2277/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4096
VGH Hessen, 08.06.1994 - 8 UE 2277/89 (https://dejure.org/1994,4096)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.06.1994 - 8 UE 2277/89 (https://dejure.org/1994,4096)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 8 UE 2277/89 (https://dejure.org/1994,4096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 1 S 1 GewO, § 34 AO, § 69 AO, § 191 AO, § 35 Abs 1 S 2 GewO
    Gewerbeuntersagung: Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden - zur Berücksichtigung von Haftungsschulden eines früheren Geschäftsführers einer liquidierten GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 34 § 69 § 191; GewO § 35 Abs. 1 S. 1, S. 2
    Gewerberecht: Gewerbeuntersagen wegen Unzuverlässigkeit infolge Steuerrückstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 141 (Ls.)
  • DB 1994, 2338
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1994 - 8 UE 2277/89
    Dabei ist maßgebend für die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, d.h. der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (BVerwGE 65, 1 ff.).
  • VG Gießen, 05.09.2019 - 8 K 3080/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund von Steuerschulden

    Die Unzuverlässigkeit ist insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.03.1992 - 1 B 50.92 -, juris, Rn. 2; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.06.1994 - 8 UE 2277/89 -, juris, Rn. 33 ; Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 35 Rn. 51 ff. m.w.N.).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung; die weitere Entwicklungen der tatsächlichen Verhältnisse nach Abschluss des behördlichen Untersagungsverfahrens sind mithin unbeachtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 146/80 -, juris, Rn. 14; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.06.1994 - 8 UE 2277/89 -, juris, Rn. 33 ).

  • VG Gießen, 05.12.2012 - 8 L 3004/12

    Unzuverlässigkeit eines Gastwirts

    1997, 151 f. ; U. v. 08.06.1994 - 8 UE 2277/89 - , GewArch.
  • VGH Bayern, 23.03.2020 - 22 ZB 18.1514

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Eine Haftungsschuld darf bei der Beurteilung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit berücksichtigt werden (vgl. HessVGH, U.v. 8.6.1994 - 8 UE 2277/89 - juris Rn. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht